Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Feuerschutztüren & Brandschutztore von der Tutzschke Metallbau GmbH

Brandschutz- bzw. Feuerschutztüren, auch als Feuerschutzabschlüsse bekannt, haben die Aufgabe, ein Feuer aufzuhalten und seine Ausbreitung für eine bestimmte Zeit zu verhindern, bis Rettungskräfte eintreffen. Der Einbau solcher Türen ist an vielen Stellen in Gebäuden vorgeschrieben, wie beispielsweise zwischen Wohnhaus und Garage. Dies gilt auch für private Vorhaben.

Die genauen Anforderungen werden durch die jeweilige Landesbauordnung in Deutschland festgelegt. Die DIN 4102 (zukünftig EN 16034) regelt baurechtliche Vorschriften für Türen und definiert verschiedene Feuerwiderstandsklassen:

  • T30: feuerhemmend
  • T60: hoch-feuerhemmend
  • T90: feuerbeständig
  • T120: hoch-feuerbeständig

Gut zu wissen: Die Zahl nach dem T gibt an, für wie viele Minuten die Tür den Durchtritt von Feuer verhindern kann; sie muss sich jedoch weiterhin öffnen lassen (beispielsweise bedeutet T30 eine Widerstandsdauer von 30 Minuten). Welche Feuerwiderstandsklasse erforderlich ist, hängt von der Nutzung des Gebäudes sowie den Anforderungen an die umgebende Wand ab und wird vom Planer bestimmt.

Feuerschutztüren können aus verschiedenen Materialien hergestellt sein

Sie werden nicht nur aus Stahl oder Aluminium, sondern auch aus Holzwerkstoffen passend zu anderen Innentüren, gefertigt. Es besteht auch die Möglichkeit, Glasfenster mit feuersicherem Glas einzubauen.

Drei grundlegende Anforderungen an alle Brandschutztüren!

  • Sie müssen selbstschließend sein, weshalb sie mit einem Türschließer oder Federband ausgestattet sind.
  • Die Funktionsfähigkeit muss über einen längeren Zeitraum zuverlässig gewährleistet sein und wird durch eine Dauerfunktionsprüfung sichergestellt.
  • Der Feuerschutzabschluss (Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel) muss als Komplettsystem vom Hersteller geliefert werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass Feuerschutztüren niemals am Schließen gehindert werden dürfen. Jegliche Hindernisse wie Keile würden den Brandschutz und damit auch den Versicherungsschutz beeinträchtigen.

Feuerschutztüren & Rauchschutztüren

Feuerschutztüren unterscheiden sich von Rauchschutztüren darin, dass sie nur für eine bestimmte Zeit das Durchdringen von Feuer verhindern können – nicht jedoch das Durchdringen von Rauch. Allerdings können Feuerschutztüren zusätzlich zur eigentlichen Funktion auch als Rauchschutztüren ausgestattet werden.

Wir bieten Türen und Tore in den Feuerwiderstandsklassen T30, T60 und T90 an. Bei unseren Schiebetoren handelt es sich um automatische Schließsysteme im Brandfall.

Zum Seitenanfang